Die Eintragung der Marke “Curve” ins Europäische Markenregister ist an der Bedeutung des Wortes in der rumänischen Sprache gescheitert.

 

Der Europäische Gerichtshof hat einen Streit entschieden zwischen einem Unternehmen, das medizinische Software und Geräte herstellt, und dem Europäischen Markenamt (korrekterweise Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), kurz HABM).

Das Unternehmen wollte das Wort “Curve” als Marke europaweit schützen lassen und ist damit gescheitert. Der EuGH führte dazu aus:

Die Prüfung, ob ein Zeichen gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt, muss im Hinblick auf die Wahrnehmung dieses Zeichens bei seiner Benutzung als Marke durch die maßgeblichen Verkehrskreise in der Union oder in einem Teil derselben vorgenommen werden. Dieser Teil kann gegebenenfalls aus einem einzigen Mitgliedstaat bestehen.

Im vorliegenden Fall ist aus dem von der Beschwerdekammer zitierten Wörterbuch der rumänischen Sprache ersichtlich, dass die angemeldete Marke der Plural des rumänischen Wortes „curvă“ ist, das umgangssprachlich oder auf einer vulgären Sprachebene in erster Linie die Bedeutung „Prostituierte“ oder „Hure“ hat. Da es sich bei der angemeldeten Marke um ein Wort der rumänischen Sprache handelt, ist davon auszugehen, dass die für die Prüfung des Vorliegens des absoluten Eintragungshindernisses gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 maßgeblichen Verkehrskreise die rumänischsprachigen Kreise in der Union sind.

EuGH vom 26.09.2014, T‑266/13

Update: Martin Steiger hat mich darauf hingewiesen. Ich habe fälschlicherweise im Text von Ungarn geschrieben, statt von Rumänien – wie es in der Entscheidung des EuGH steht. Das habe ich nun korrigiert. Danke, Martin Steiger!